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Reha Sport- vom Arzt verordnet – von der Krankenkasse bezahlt

Rehabilitationssport (Reha-Sport) dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben und der Gesellschaft.

Der Reha–Sport im Lady–Fit richtet sich an alle, die aufgrund einer chronischen oder immer wiederkehrenden Erkrankung Probleme mit der Bewältigung des normalen Alltags haben. Ergänzend wird er auch angeboten für Menschen, denen eine Erkrankung aufgrund besonderer Belastung droht. Als Beispiel seien hier insbesondere Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Herz-Kreislauf-Systems genannt.

Innerhalb des Reha-Sports wird durch gezielte Gymnastik, Kräftigung der stabilisierenden Muskulatur, Dehnung der verkürzten Muskulatur sowie Techniken der Mobilisierung und Entspannung versucht, die Körperfunktionen zu stabilisieren und den Beschwerden entgegenzuwirken.


Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports

Reha-Sport ist gesetzlich verankert und wird zeitlich befristet  (50 Übungseinheiten für einen Zeitraum von 18 Monaten) von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern als Pflichtleistung finanziert.

Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung  kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung (Verordnungsbogen 56) für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.


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Infotelefon: 02366/104 774